Fachplanung
Sie möchten Ihre Praxisräume oder einen OP-Raum mit einer raumlufttechnischen Anlage ausrüsten und haben eine Menge Fragen.
Beim Ausrüsten medizinischer Behandlungsräumen gilt es eine Vielzahl baulicher, technischer, hygienischer und gesetzlicher Vorgaben zu erfüllen, alle diese Vorgaben bedürfen Fachkenntnis, Erfahrung und bedarfsgerechte Planung.
Bevor mit einer Planung begonnen werden kann sollte in einer Voranfrage beim Gesundheitsamt geklärt werden ob das Vorhaben generell genehmigungsfähig ist. Bei der Voranfrage sind einige wenige Fragen zu beantworten bei welchen wir Ihnen gerne im Rahmen der Machbarkeitsstudie behilflich sind. Denn auch wenn alle baulichen, technischen und hygienischen Vorgaben eingehalten werden, nur das zuständige Gesundheitsamt kann Ihnen die erforderliche Genehmigung erteilen.
Zu Beginn einer Fachplanung ist also zu klären : Ist das Projekt machbar ?
mehr Informationen zur Machbarkeitsstudie
Im Rahmen einer Fachplanung sammeln wir alle Informationen über das geplante Vorhaben und das Gebäude / die Räume, durch gezielte Fragen und den Abgleich mit langjähriger Erfahrung erstellen wir daraus ein Konzept. Unter Berücksichtigung der technischen und hygienischen Vorgaben, Gesetze und Regelwerke prüfen wir das Konzept gemeinsam mit einem Hygieniker und definieren so eine mögliche Ausführung.
Der Hygieniker beschreibt im Rahmen einer krankenhaushygienischen Stellungnahme die Gegebenheiten und Maßnahmen womit die Machbarkeit aus hygienischer Sicht dargelegt wird. Sind besondere Maßnahmen zu treffen oder die Aufteilung der Räume anzupassen, so wird das vom Hygieniker dokumentiert und soweit möglich mit einer Empfehlung oder einem Lösungsvorschlag versehen.
Dann stellen wir Ihnen das Konzept vor und überreichen Ihnen eine Kostenschätzung. Ist das Projekt wirtschaftlich realisierbar verfeinern wir mit Ihnen gemeinsam die Details zu einem Pflichtenheft.
Das Pflichtenheft ist nun zwar bereits umfangreich, jedoch ist es nur ein Lösungsvorschlag welcher noch durch Forderungen vom Gesundheitsamt oder durch Sicherheitsaspekte seitens des Bauamtes wie Fluchtwege oder Brandschutzmaßnahmen ergänzt werden muss. Um eine Freigabe vom Bauamt und dem Gesundheitsamt zu erhalten wird nun der Antrag eingereicht und wenn möglich auf dem kurzen Dienstweg auf Fragen reagiert um eine schnelle Bearbeitung sicherzustellen.
Erst wenn die Freigaben von Bau- und Gesundheitsamt vorliegen kann mit der Vervollständigung des Pflichtenheftes begonnen und ein konkretes Angebot zur geplanten Maßnahme erstellt werden.
Mit überreichen unseres Angebotes endet die Fachplanung, Sie haben nun alle technischen und hygienischen Beschreibungen um das geplante Projekt auszuführen.
Möchten Sie an dieser Stelle unser Angebot für die Ausführung nicht in Anspruch nehmen so ist die Aufgabe dennoch soweit definiert das ein anderes Unternehmen genau weiß was zu tun ist.
Entscheiden Sie sich für unser Angebot, so bieten wir Ihnen bei Beauftragung die Verrechnung eines Teils der Kosten für die Fachplanung an und freuen uns Ihnen nun bei der Ausführung mit Rat und Tat zur Seite stehen zu dürfen.
Sie haben Interesse an einer Fachplanung ?
Email an: Fachplanung@lare-gmbh.de